Richtlinien bei Terminabsagen

Diese Richtlinien gelten für die Absage mündlich oder schriftlich vereinbarter Sitzungstermine. Für Gruppen-Selbsterfahrung und Intensiv-Blocktermine (5 Einheiten) gelten besondere Bedingungen: Hier klicken

  • Im Verhinderungsfall müssen Sitzungen, die höchstens 60 Minuten dauern, mindestens 1 Arbeitstag (24 Stunden) im Voraus abgesagt werden. Termine am Montag müssen mindestens 72 Stunden im Voraus abgesagt werden, da der Freitag der letzte Arbeitstag vor dem Montag ist.
  • Sitzungen, die länger als 60 Minuten dauern, müssen mindestens 14 Tage im Voraus abgesagt werden.
  • Bei Nichteinhalten der oben angegebenen Frist wird der Termin verrechnet. Er wird auf der Rechnung als "Ausfallhonorar" ausgewiesen (Fr. 100.--) und kann nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Sitzungen können schriftlich per E-Mail, SMS oder Skype-Chat abgesagt werden. Mündliche Absagen per Telefon sind nicht möglich.