Richtlinien bei Terminabsagen
Diese Richtlinien gelten für die Absage mündlich oder schriftlich vereinbarter Sitzungstermine. Für Gruppen-Selbsterfahrung und Intensiv-Blocktermine (5 Einheiten) gelten besondere Bedingungen: Hier klicken
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Im Verhinderungsfall müssen Sitzungen, die höchstens 60 Minuten dauern, mindestens 1 Arbeitstag (24 Stunden) im Voraus abgesagt werden. Termine am Montag müssen mindestens 72 Stunden im Voraus abgesagt werden, da der Freitag der letzte Arbeitstag vor dem Montag ist.
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Sitzungen, die länger als 60 Minuten dauern, müssen mindestens 14 Tage im Voraus abgesagt werden.
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Bei Nichteinhalten der oben angegebenen Frist wird der Termin verrechnet. Er wird auf der Rechnung als "Ausfallhonorar" ausgewiesen (Fr. 100.--) und kann nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
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Sitzungen können schriftlich per E-Mail, SMS oder Skype-Chat abgesagt werden. Mündliche Absagen per Telefon sind nicht möglich.